Dieser Browser wird von uns nicht unterstützt. Damit sie die Webseite in vollem Umfang nutzen können, laden Sie sich bitte einen aktuellen Browser herunter: https://browsehappy.com
Ratenschutz (RSV) der Renault Bank

Bleiben Sie jederzeit mobil und unabhängig

Sorgenfrei finanzieren und leasen: Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen bei Arbeitsunfähigkeit und Tod - mit unserem Ratenschutz.

Falls Ihre Pläne und Entscheidungen einmal vom Schicksal durchkreuzt werden, bewahrt Sie die Ratenschutz vor zusätzlichen finanziellen Engpässen. Im Fall einer andauernden Arbeitsunfähigkeit werden Ihre monatlichen Raten während der Vertragslaufzeit so lange für Sie gezahlt, bis Sie wieder genesen sind. Fragen Sie nach: Ihr Renault Partner erstellt Ihnen gerne Ihr individuelles Versicherungsangebot!

Mobil und Unabhängig auch bei Arbeitslosigkeit

Der Ratenschutz für Ihre Finanzierungsraten umfasst zusätzlich eine Absicherung im Falle einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit.

GAP-Versicherung der Renault Bank

Wenn ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der bestehenden Restforderung aus dem Vertrag abweichen. Der Leasing- oder Darlehensnehmer muss dann eine Restzahlung leisten. Die Differenz zwischen beiden Werten wird GAP genannt.

Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet? Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweicht.

Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen. Sie erhalten zusätzlich zur üblichen Entschädigung des eigenen Kasko- oder des gegnerischen Haftpflicht-Versicherers pauschal 20% des Wiederbeschaffungswertes zum Schadenzeitpunkt*. Sogar dann, wenn gar keine Restforderung mehr besteht!

Ihr GAP-Vorteil am Beispiel Leasing

Fahrzeugneupreis 15.000 €
Wiederbeschaffungswert 12.000 €
Restforderung aus Leasingvertrag - 13.000 €
Differenz = GAP - 1.000 €
Leistung GAP-Versicherung =
20% des Wiederbeschaffungswertes*
2.400 €
* Entschädigung maximal bis Fahrzeugneupreis (bei Leasing auf Nettobasis, bei Finanzierung auf Bruttobasis).